Aufnahmevoraussetzungen
In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen Gymnasiums kann aufgenommen werden, wer
- den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzt, wobei keines der Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein darf, oder
- an einem Gymnasium in Klassenstufe 11 versetzt ist, oder
- an einer Realschule plus oder an einer IGS die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach § 30 Abs. 2 oder Abs. 3 der Übergreifenden Schulordnung vom 12.06.2009 erworben hat, oder
- den qualifizierten Sekundarabschluss I im Rahmen einer Berufsausbildung erworben hat, sofern die Bedingungen laut § 9 Abs. 2 der Berufsschulverordnung erfüllt sind.
Das berufliche Gymnasium (BGY) führt als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Bildungsangeboten zur allgemeinen Hochschulreife.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag des beruflichen Gymnasiums besteht in der Förderung fachlicher, methodischer, individueller und sozialer Handlungs- und Gestaltungskompetenzen, die zur Aufnahme einer Berufsausbildung, einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums sowie zu wertorientiertem individuellem Verhalten und zur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichen Lebens befähigen...
Informationen
- Informationsblatt
- Informationen zum Beruflichen Gymnasium in Rheinland-Pfalz
- Stundentafel für die Einführungsphase
- Fächerkombinationstafel für die Qualifikationsphase (gültig ab Schuljahr 2023/24)
- Wichtiger Hinweis: Die letztendliche Festlegung der zur Wahl stehenden Fächerkombinationen erfolgt im 2. Schulhalbjahr unter Berücksichtigung der schulischen Möglichkeiten. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Einrichtung bestimmter Kurse und/oder Kurskombinationen.
- Landesverordnung über das berufliche Gymnasium in RLP
Anmeldung
- Anmeldeformular für das berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales
- Wichtiger Hinweis: Der Aufnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben samt einer beglaubigten Kopie des Bewerbungszeugnisses bis spätestens 1. März (Poststempel) in der Schule einzureichen. Bewerbungen per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden nicht bearbeitet!
Infos und Arbeitsmaterialien für Schüler
- Leitfaden zur BLL Handreichung für Lehrkräfte und Schüler*innen
- Handreichung zu Arbeitstechniken im Unterricht
- Vordruck für die Entschuldigung von Fehlzeiten
- Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht
Leiter des beruflichen Gymnasiums
Michael Beck (StD), stellv. Schulleiter
- Tel.: 0651/718 3719, Email:
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