Fachschule Sozialpädagogik


 
 
Zielsetzung und Dauer

In der Fachrichtung Sozialpädagogik werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, als Erzieherin oder als Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern und der Ganztagsschule tätig zu sein.

Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsstätte statt, die als kooperierende Partner die Ausbildung begleiten. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die ausbildende Schule.

Der Bildungsgang dauert in Vollzeitunterricht drei Schuljahre. Er gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Schuljahren in der Fachschule (schulischer Ausbildungsabschnitt mit etwa 33 Stunden pro Woche) und eine anschließende überwiegend fachpraktische Ausbildung von einem Schuljahr in geeigneten Praxisstellen (Berufspraktikum). Er kann auch in bis zu fünf Schuljahren geführt werden. In diesem Fall dauert der schulische Ausbildungsabschnitt drei und das Berufspraktikum bis zu zwei Schuljahre. 

Der Bildungsgang kann auch berufsbegleitend an zwei Nachmittagen pro Woche mit 16 Unterrichtstunden bei einer Dauer von bis zu fünf Schuljahren geführt werden. Hier dauert der schulische Ausbildungsabschnitt drei und das Berufspraktikum bis zu zwei Schuljahre. In der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung können BewerberInnen aus Rheinland-Pfalz, die ab dem ersten Schultag in einem hauptberuflichen Arbeitsverhältnis in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Rheinland-Pfalz tätig sind in insgesamt 3 Jahren den Bildungsgang abschließen. Zusätzlich zum Unterricht kommen auf die SchülerInnen etwa fünf Stunden Selbstlernzeit pro Woche hinzu, deren Ergebnisse diese an zwei Samstagen im Schuljahr in der Schule vorstellen.

Die Schülerinnen und Schüler haben im schulischen Ausbildungsabschnitt unter Anleitung der Fachschule mindestens 2 Blockpraktika von jeweils 6 Wochen Dauer in unterschiedlichen Arbeitsfeldern abzuleisten. Die Praktika sollen mindestens zu einem Drittel in den Ferien abgeleistet werden. Die zeitliche Verteilung und Organisation regelt die Fachschule. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler während des Praktikums werden von entsprechend ausgebildeten Fachkräften beurteilt. Die Wahl der Praktikumsstelle bedarf der Zustimmung der Fachschule.

  

     

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.